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1. Abschluß des Reisevertrages
1.1. Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluß eines Reisevertrages
verbindlich an. Die Anmeldung ist schriftlich vorzunehmen. Sie erfolgt
durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer,
für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen
einsteht, sofern er eine dahingehende, ausdrückliche Verpflichtung übernommen
hat.
1.2. Unverzüglich nach Anmeldung erhalten Sie von uns eine Reisebestätigung.
Mit dieser Bestätigung kommt der Reisevertrag zustande. Weicht der lnhalt
unserer Reisebestätigung vom lnhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues
Angebot unsererseits vor, an das wir für die Dauer von 10 Tagen gebunden
sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots nur zustande,
wenn Sie uns innerhalb der genannten Frist die Annahme erklären.
2. Bezahlung
2.1. Bei Vertragsabschluß ist eine geringe Anzahlung zwischen DM 100,-
und DM 500,- zu leisten. Der Anzahlungsbetrag richtet sich nach Reiseart
und -dauer und ergibt sich aus der Reiseausschreibung. Sofern der Anzahlungsbetrag
bei einzelnen Reisen DM 500,- übersteigt, wird ein Sicherungsschein ausgehändigt.
Zusätzlich sind bei Vertragsschluß die Kosten für die Eintrittskarten
zu entrichten, sofern der Eintrittskartenwert im Teilnehmerpreis nicht
enthalten und separat ausgewiesen ist. Bei Reisen, die das Eintrittskartenpaket
im Teilnehmerpreis beinhalten, ist eine Anzahlung in Höhe von 10% vom
Gesamtpreis zu leisten. Der Eintrittskartenwert wird in diesem Fall dem
zu leistenden Anzahlungsbetrag zugeordnet und ist zusätzlich zu entrichten.
2.2. Die Restzahlung ist ca. 3 Wochen vor Reisebeginn gegen Aushändigung
der Reiseunterlagen und des Sicherungsscheins fällig, wenn feststeht,
daß die Reise nicht mehr aus den in Ziffern 7. b) und 7. c) genannten
Gründen abgesagt werden kann. Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden,
schließt sie keine Übernachtung ein, und übersteigt der Reisepreis nicht
DM 150,-, so darf der volle Reisepreis auch ohne Aushändigung eines Sicherungsscheines
verlangt werden. Wenn die Aushändigung der Reiseunterlagen im Postversand
erfolgen soll, ist darauf zu achten, daß der Reisepreis spätestens 3 Wochen
vor Abreise auf dem Konto des Veranstalters gutgeschrieben ist, damit
es zu keinen Verzögerungen im Postversand kommt.
2.3. Wenn der Reisepreis bis Reiseantritt nicht vollständig bezahlt ist,
können wir vom Reisevertrag zurücktreten und als Entschädigung das entsprechende
Rücktrittsentgelt gemäß Ziffer 5.1. dieser Reisebedingungen verlangen.
3. Leistungen. Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich
aus der Leistungsbeschreibung in unserer Reiseausschreibung sowie aus
den hierauf Bezug nehmenden Angaben in unserer Reisebestätigung. Die in
dem Prospekt enthaltenen Angaben sind für uns bindend. Wir behalten uns
jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten und nicht vorhersehbaren
Gründen vor Vertragsschluß eine Änderung der Prospektangaben zu erklären,
über die Sie vor Buchung selbstverständlich informiert werden. Nebenabreden,
die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen für ihre
Verbindlichkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
4.
Leistungs- und Preisänderungen/Besetzungsangaben
4.1. Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten
lnhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluß notwendig werden
und von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet,
soweit diese Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den
Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Die geänderte
Leistung tritt an die Stelle der ursprünglich geschuldeten Leistung. Eventuelle
Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen
mit Mängeln behaftet sind. Treten Leistungsänderungen oder -abweichungen
ein, die den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise erheblich verändern,
so sind Sie berechtigt, sofern Sie diese Reise noch nicht angetreten haben,
ohne Kosten vom Reisevertrag zurückzutreten. Machen Sie von Ihrem Rücktrittsrecht
keinen Gebrauch, bleiben eventuelle Ansprüche auf Minderung des Reisepreises
oder Wandlung unberührt. Wir verpflichten uns, Sie über Leistungsänderungen
oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen, sofern das möglich
ist. Die in den Prospekten ausgedruckten Besetzungsangaben wurden den
offiziellen Spielplänen der Opernhäuser und Festspielprogrammen entnommen.
Die Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen. Gelegentlich kommt
es leider vor, daß Künstlerengagements - aus den verschiedensten Gründen
- kurzfristig geändert werden müssen. Außerdem sind aufgrund kurzfristiger
Erkrankung eines oder mehrerer Künstler Besetzungsänderungen nicht auszuschließen.
Aus diesen Gründen können Besetzungsangaben nicht Bestandteil des Reisevertrages
sein und müssen ausdrücklich vorbehalten bleiben.
4.2. Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen und bestätigten Preise
im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte
Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der
für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern,
wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis
auswirkt, sofern zwischen Vertragsabschluß und dem vereinbarten Reisetermin
mehr als 4 Monate liegen. Über eine solche Änderung des Reisepreises werden
wir Sie bis spätestens 3 Wochen vor Reiseantritt informieren.
4.3. Treten Preisänderungen von mehr als 5% des Reisepreises oder eine
erhebliche Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ein, so sind Sie
berechtigt, ohne Kosten vom Reisevertrag zurückzutreten. Außerdem haben
Sie das Recht, die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise
zu verlangen, sofern wir in der Lage sind, eine solche Reise aus unserem
Angebot anzubieten. Sofern Sie von diesen Rechten Gebrauch machen möchten,
müssen Sie diese unverzüglich nach unserer Erklärung über die Preiserhöhung
bzw. Änderung der Reiseleistung geltend machen.
5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzpersonen (Wieder nach
oben!)
5.1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten.
In Ihrem eigenen Interesse und aus Gründen der Beweissicherung sollten
Sie den Rücktritt allerdings schriftlich erklären. Treten Sie vom Reisevertrag
zurück, oder treten Sie ohne Rücktritt vom Reisevertrag die Reise nicht
an, so sind wir berechtigt, einen angemessenen Ersatz für die getroffenen
Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen zu verlangen. Bei Berechnung
des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die gewöhnlich
mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen zu berücksichtigen.
Es bleibt Ihnen unbenommen, den Nachweis zu führen, daß im Zusammenhang
mit dem Rücktritt oder Nichtantritt der Reise keine oder geringere Kosten
entstanden sind, als die von uns in der Pauschale (siehe unten) ausgewiesenen
Kosten. Dieser Ersatzanspruch wird wie folgt pauschaliert. Bei Rücktritt
bis 45. Tag vor Reiseantritt ist eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von DM
50,- pro Person zu entrichten. Bei späterem Rücktritt entstehen folgende
Kosten: Rücktritt ab 44. bis 30. Tag vor Reiseantritt 20% des Reisepreises;
mindestens DM 100,-. Rücktritt ab 29. bis 15. Tag vor Reiseantritt 30%
des Reisepreises; Rücktritt ab 14. bis 8. Tag vor Reiseantritt 40% des
Reisepreises; und ab dem 7. Tag vor Reiseantritt 60% des Reisepreises;
jeweils pro Person. Der Wert der Eintrittskarten ist in jedem Fall vom
Kunden zusätzlich zu entrichten und richtet sich nicht nach der Höhe der
Bearbeitungs- bzw. der pauschalierten Stornogebühr. Soweit der Veranstalter
in der Lage ist, die Eintrittskarten wieder anderweitig (auch unter Wert)
zu verkaufen, wird dem Kunden der erlöste Betrag nach Ablauf der Reise
erstattet. Sollte ein vollständiger Verkauf nicht möglich sein, erhält
der Kunde die nicht verkaufte(n) Originaleintrittskarte(n) zurück. Eine
Aushändigung der Eintrittskarte(n) vor Reisebeginn kann aus organisatorischen
Gründen nicht erfolgen.
5.2. Nehmen wir auf Ihren Wunsch eine Umbuchung vor und erfolgt diese
bis zum 22. Tag vor Reiseantritt bei Charter- und Linienflügen, wird dafür
ein Umbuchungsentgelt von jeweils DM 50,- pro Person erhoben. Als Umbuchungen
gelten Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reisezieles, des
Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft und der Beförderungsart. Umbuchungswünsche,
die nach Ablauf dieser Fristen geltend gemacht werden, können sofern ihre
Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag
zu den Bedingungen gemäß Ziffer 5.1. und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt
werden.
5.3. Bis zum Reisebeginn kann sich jeder angemeldete Reiseteilnehmer durch
eine andere Person ersetzen lassen. Dazu bedarf es der Mitteilung an uns.
Wir können jedoch dem Wechsel der Person des Reisenden widersprechen,
wenn die Ersatzperson den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt
oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
Tritt eine Ersatzperson an die Stelle des angemeldeten Teilnehmers, wird
ein Bearbeitungsentgelt von DM 50,- erhoben. Darüberhinaus haften der
Dritte und der Teilnehmer als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die
durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Widersprechen
wir der Ersatzperson und tritt der angemeldete Teilnehmer die Reise nicht
an, kommen die üblichen Rücktrittsbedingungen gemäß Ziffer 5.1. zur Anwendung.
5.4. Ihre Rücktrittserklärung oder Änderungsmeldungen werden wirksam mit
dem Tag, an dem sie beim Reiseveranstalter eingehen. Maßgebend ist der
Posteingangsstempel.
5.5. Rücktritts-, Umbuchungs- und Bearbeitungsentgelte sind jeweils sofort
fällig.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen. Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen
infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht
in Anspruch, so werden wir uns bei den Leistungsträgern um Erstattung
der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn
es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung
gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
7.
Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter. Wir können in folgenden
Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt
der Reise den Reisevertrag kündigen. a) ohne Einhaltung einer Frist wenn
der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des
Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße
vertragswidrig verhält, daß die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt
ist. Kündigen wir, so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis. Der
Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile, die aus einer
anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt
werden, einschließlich etwaiger von den Leistungsträgern gutgebrachter
Beträge, werden jedoch angerechnet. b) bis 2 Wochen vor Reiseantritt bei
Nichterreichen der in der Reiseausschreibung bzw. dem Prospekt genannten
Mindestteilnehmerzahl. Unsere Rücktrittserklärung wird Ihnen unverzüglich
zugeleitet. Den eingezahlten Reisepreis erhalten Sie unverzüglich zurück.
Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt feststehen, daß die Mindestteilnehmerzahl
nicht erreicht werden kann, werden wir Sie entsprechend unterrichten.
c) bis 4 Wochen vor Reiseantritt wenn die Durchführung der Reise nach
Ausschöpfung aller Möglichkeiten für uns deshalb nicht zumutbar ist, weil
das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, daß die uns im Falle
der Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der
wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise bedeuten würden.
Diese Rücktrittsrecht besteht jedoch dann nicht, wenn wir die dazu führenden
Umstände zu vertreten haben (z.B. Kalkulationsfehler), oder wenn wir diese
Umstände nicht nachweisen können, oder wenn wir versucht haben, lhnen
ein Ersatzangebot zu unterbreiten. Wird die Reise aus diesem Grunde abgesagt,
so erhalten Sie den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Zusätzlich
werden wir Ihnen DM 20,- als pauschalen Buchungsaufwand erstatten, sofern
Sie von einem eventuellen Ersatzangebot keinen Gebrauch machen.
8. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände.
8.1. Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbarer
höherer Gewalt (z.B. Krieg, innere Unruhen oder Naturkatastrophen etc.)
erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können, sowohl
Sie als auch wir, den Vertrag kündigen. Bei Kündigung aus vorgenannten
Gründen erhalten Sie den gezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Für
die bereits erbrachten und zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden
Reiseleistungen können wir jedoch eine angemessene Entschädigung verlangen.
8.2. Erfolgt die Kündigung nach Antritt Ihrer Reise, so verpflichten wir
uns, die infolge der Aufhebung des Vertrages notwendigen Maßnahmen zu
treffen, insbesondere Sie zurückzubefördern, falls der mit Ihnen geschlossene
Vertrag die Rückbeförderung umfaßt; es sei denn, daß gerade die Gründe,
die zur Kündigung geführt haben, eine Rückführung nicht möglich machen.
Etwaige Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von uns und lhnen je zur
Hälfte zu tragen. Zusätzlich zu den reinen Rückbeförderungskosten entstehende
Mehrkosten fallen Ihnen zur Last.
9. Haftung des Reiseveranstalters
9.1. Wir haben im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns
für a) die gewissenhafte Reisevorbereitung b) die sorgfältige Auswahl
und Überwachung der Leistungsträger c) die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung
aller in den Katalogen angegebenen Reiseleistungen, sofern wir nicht gemäß
Ziffer 3 vor Vertragsschluß eine Änderung der Prospektangaben erklärt
haben. Wir haften jedoch nicht für Angaben in Hotel-, Orts- und anderen
nicht von uns herausgegebenen Prospekten, auf deren Entstehung wir keinen
Einfluß nehmen und deren Richtigkeit wir nicht überprüfen können d) die
ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.
9.2. Wir haften für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten
Personen.
9.3. Wird im Rahmen der Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung
im Linienverkehr erbracht und Ihnen hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis
ausgestellt, so erbringen wir insoweit Fremdleistungen, sofern in der
Reiseausschreibung und in der Reisebestätigung ausdrücklich darauf hingewiesen
ist. Wir selbst haften daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung.
Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen
der entsprechenden Unternehmen, auf die Sie ausdrücklich hingewiesen und
die Ihnen auf Wunsch zugänglich gemacht werden.
10.
Gewährleistung
10.1. Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, so können Sie Abhilfe
verlangen. Siehe dazu auch Ziffer 12. dieser Reisebedingungen. Wir können
die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
Wir sind berechtigt, auch in der Weise Abhilfe zu schaffen, daß wir eine
gleichwertige Ersatzleistung erbringen. Sie können die von uns angebotene
Ersatzleistung ablehnen, wenn Ihnen die Annahme der Ersatzleistung aus
wichtigen, uns erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist: insbesondere, wenn
durch die Annahme der Ersatzleistung der Gesamtzuschnitt der gebuchten
Reise erheblich beeinträchtigt würde.
10.2. Sie können nach Rückkehr von der Reise eine der Mindestleistung
entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung), wenn
die Reise trotz ihres Abhilfeverlangens nicht vertragsgemäß erbracht worden
ist. Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur
Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen
Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, wenn Sie es
schuldhaft unterlassen, den Mangel anzuzeigen.
10.3. Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und
leisten wir innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so können
Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag - in ihrem
eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßigerweise durch
schriftliche Erklärung - kündigen. Dasselbe gilt, wenn Ihnen die Reise
infolge eines Mangels aus wichtigem, uns erkennbarem Grund nicht zuzumuten
ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht,
wenn Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder wenn die
sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse Ihrerseits
gerechtfertigt wird. Im Falle einer solchen Kündigung haben Sie an uns
den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises
zu zahlen, sofern diese Leistungen für Sie von Interesse waren.
10.4. Verletzten wir schuldhaft unsere Vertragspflichten, so haben Sie
Anspruch auf Ersatz des Ihnen daraus entstehenden Schadens. Wird die Reise
dadurch vereitelt oder erheblich beeinträchtigt, so können Sie, wenn Sie
fruchtlos Abhilfe verlangt haben, neben dem Anspruch auf Minderung des
Reisepreises oder der Möglichkeit zur Kündigung des Vertrages unter den
Voraussetzungen der Ziffern 10.2. und 10.3. auch eine angemessene Entschädigung
in Geld wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit verlangen.
10.5. Sie können unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz
wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht
auf einem Umstand, den wir nicht zu vertreten haben. 11. Beschränkung
der Haftung
11.1. Unsere vertragliche Haftung ist für Schäden, die nicht Körperschäden
sind, insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. a)
soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig
durch uns herbeigeführt wird oder b) soweit wir für einen dem Reisenden
entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers
verantwortlich sind.
11.2. Für alle Schadensersatzansprüche des Reisenden gegen uns aus unerlaubter
Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haften
wir bei Personenschäden bis DM 150.000,- je Reisender und Reise. Die Haftungsbeschränkung
für Sachschäden beträgt je Reisender und Reise DM 8.000,-. Liegt der Reisepreis
über DM 2.666,- pro Person, ist die Haftung auf die Höhe des dreifachen
Reisepreises beschränkt.
11.3. Wir haften nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen,
die aus Fremdleistung von uns lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen,
Theaterbesuche, Ausstellungen, Ausflüge etc.) und die in der Reiseausschreibung
ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.
11.4. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung
internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften,
nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen
oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann, so können auch wir uns
darauf berufen.
11.5. Soweit uns die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtfahrers zukommt,
regelt sich die Haftung nach den einschlägigen Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes
in Verbindung mit den internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag,
Guadalajara und der Montrealer Vereinbarung. Das Warschauer Abkommen beschränkt
in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung
sowie für Verluste oder Beschädigung von Gepäck. Die dort festgelegten
Haftungshöchstgrenzen gelten auch für Beförderungen, die nicht den erwähnten
Abkommen unterliegen. Eine Verpflichtung zum Schadensersatz besteht in
diesen Fällen nur bei Verschulden des Luftfrachtführers.
11.6. Im übrigen finden bei Flugreisen die jeweils gültigen Allgemeinen
und Besonderen Beförderungsbedingungen des ausführenden Luftfrachtführers
Anwendung.
11.7. Sofern uns bei Schiffsreisen die Stellung eines Beförderers zukommt,
regelt sich unsere Haftung nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches
und des Binnenschiffahrtsgesetzes.
12.
Mitwirkungspflicht des Reisenden . Jeder Reisende ist verpflichtet, bei
evtl. auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu
einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. entstehenden Schaden
gering zu halten. Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandungen
unverzüglich der Reiseleitung zur Kenntnis zu geben, die jedoch nicht
berechtigt ist, irgendwelche Ansprüche anzuerkennen. Die Reiseleitung
ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Kann diese
die Leistungsstörung nicht beheben, so müssen die Beanstandungen unverzüglich
dem jeweiligen Leistungsträger und/oder dem Reiseveranstalter mitgeteilt
werden. Kommen Sie schuldhaft diesen Verpflichtungen nicht nach, so stehen
lhnen Ansprüche auf Minderung insoweit nicht zu.
13. Ausschluß von Ansprüchen und Verjährung. Ansprüche wegen nichtvertragsgemäßer
Erbringung der Reise sind innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener
Beendigung der Reise beim Reiseveranstalter anzumelden. ln lhrem eigenen
lnteresse sollte die Anmeldung schriftlich erfolgen. Nach Ablauf der Frist
können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an
der Einhaltung der Frist gehindert worden sind. Ihre Ansprüche wegen nicht
vertragsgemäßer Erbringung der Reise verjähren 6 Monate nach Beendigung
der Reise. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag
nach enden sollte. Haben Sie solche Ansprüche geltend gemacht, so ist
die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem wir die Ansprüche schriftlich
zurückweisen. Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren
3 Jahre nach Beendigung der Reise.
14. Paß-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften. Sofern es
uns möglich ist, werden wir Sie über wichtige Änderungen der in der Reiseausschreibung
wiedergegebenen allgemeinen Vorschriften vor Antritt der Reise informieren.
Wir stehen dafür ein, Sie über Bestimmungen von Paß-, Visa- und Gesundheitsvorschriften,
die uns bekannt sind oder unter Anwendung der im Verkehr erforderlichen
Sorgfalt bekannt sein müßten, zu unterrichten, sofern Sie die deutsche
Staatsangehörigkeit besitzen. Für nicht deutsche Staatsangehörige gibt
auch das zuständige Konsulat Auskunft. Für die Einhaltung aller für die
Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften sind Sie selbst verantwortlich.
Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen,
gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch-
oder Nichtinformation unsererseits bedingt sind. Wir haften auch nicht
für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die
jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt
haben, es sei denn, daß die Verzögerung von uns zu vertreten ist. Sollten
Einreisevorschriften einzelner Länder vom Reisenden nicht eingehalten
werden oder sollte ein Visum durch das Verschulden des Reisenden nicht
rechtzeitig erteilt werden, so daß der Reisende deshalb an der Reise verhindert
ist, so kann der Reiseveranstalter den Reisenden mit den entsprechenden
Rücktrittsgebühren belasten.
15. Zu Ihrer Sicherheit empfehlen wir Ihnen den Abschluß einer Reise-Rücktrittskosten-
, Reisegepäck-, Reise-Unfall-, Reise-Kranken- und Reise-Haftpflicht-Versicherung
bei der Europäischen Reiseversicherung AG, sofern die jeweilige Versicherung
im Reisepreis nicht bereits enthalten ist. Eine Reise-Rücktrittskosten-Versicherung
kann nur bei Buchung der Reise, spätestens jedoch innerhalb einer Woche
nach der Buchungsbestätigung abgeschlossen werden. Diese Versicherungen
können bei uns gebucht werden. Wir beraten Sie dabei gern.
16. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages (Wieder
nach oben!) hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur
Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden Reisebedingungen.
17. Reiseveranstalter . Reiseveranstalter im Sinne der Reisebedingungen
ist Libretto, Opernplatz 3, 80997 München
18. Gerichtsstand. Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen
Sitz verklagen. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden
ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet
sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand
im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluß des Vertrages
ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben,
oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der
Klageerhebung nicht bekannt ist. ln diesen Fällen ist ebenfalls der Sitz
des Reiseveranstalters maßgebend.
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