Allgemeine Geschäftsbedingungen
Teil 1

gültig für den Vorverkauf von
Opern- und Konzertkarten durch
Libretto


1. Die Vorverkaufsstelle Libretto verkauft im Auftrag und im Namen des Veranstalters die Eintrittskarte. Vertragliche Beziehungen kommen ausschließlich zwischen dem Inhaber der Eintrittskarte und dem Veranstalter zustande.

2. Im Falle der Absage der Veranstaltung kann der Karteninhaber von dem mit dem Veranstalter geschlossenen Vertrag zurücktreten. Er hat gegenüber dem Veranstalter einen Anspruch auf Rückzahlung des Eintrittspreises.

3. Die Verlegung der Veranstaltung bleibt vorbehalten. Die Karten behalten auch für den Verlegungstermin ihre Gültigkeit. Der Karteninhaber hat in diesem Fall ein Wahlrecht. Er kann, wie im Falle der Absage der Veranstaltung, vom Vertrag zurücktreten und den Eintrittspreis vom Veranstalter zurückverlangen oder die Karten für die verlegte Veranstaltung behalten. Die Ausübung des Rücktrittsrechts und die Rückgabe der Karte ist nur bis zum Tag vor dem tatsächlichen Veranstaltungstermin möglich.

4. Die Rückabwicklung des Vertrags - also die Rückgabe der Originalkarten und Rückzahlung des Kartenpreises im Falle der Absage (2.) oder der Verlegung (3.) - erfolgt über die Vorverkaufsstelle, bei der die Karte erworben wurde. Diese handelt auch bei der Rückabwicklung im Auftrag und im Namen des Veranstalters. Eine Rückabwicklung ohne Vorlage der Originalkarten ist ausgeschlossen.

5. Die Eintrittskarte berechtigt zum einmaligen Besuch der auf der Karte genannten Veranstaltung. Beim Verlassen des Veranstaltungsortes verliert die Karte ihre Gültigkeit.

6. Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder sein Erfüllungsgehilfe nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben und keine vertragswesentlichen Pflichten verletzt worden sind. Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.

7. Das Mitbringen von Glasbehältern, Dosen, Tonbandgeräten, Film- und Videokameras, sperrigen Gegenständen, Kühltaschen, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln, Wunderkerzen, Waffen und ähnlich gefährlichen Gegenständen sowie Tieren ist untersagt. Bei Nichtbeachtung dieses Verbots erfolgt der Verweis vom Veranstaltungsgelände. Ton-, Film- und Videoaufnahmen - auch für den privaten Gebrauch - sind nicht erlaubt. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt.

8. Der Inhaber der Eintrittskarte willigt ohne Vergütung durch den Veranstalter darin ein, im Rahmen der Veranstaltung Bildaufnahmen des Inhabers zu erstellen, zu vervielfältigen, zu senden oder senden zu lassen sowie in audiovisuellen Medien zu benutzen. Diese Einwilligung erfolgt zeitlich und räumlich unbeschränkt.

9. Die Hausordnung der jeweiligen Veranstaltungsstätte und die Hinweise der Ordnungskräfte sind zu beachten. Das Betreten des Bühnenbereichs und das Besteigen von Absperrgittern ist untersagt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Teil 2

gültig für Opern- Konzert- und Festspielreisen,
die von Libretto veranstaltet werden.



1. Abschluß des Reisevertrages

1.1. Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluß eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung ist schriftlich vorzunehmen. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine dahingehende, ausdrückliche Verpflichtung übernommen hat.

1.2. Unverzüglich nach Anmeldung erhalten Sie von uns eine Reisebestätigung. Mit dieser Bestätigung kommt der Reisevertrag zustande. Weicht der lnhalt unserer Reisebestätigung vom lnhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot unsererseits vor, an das wir für die Dauer von 10 Tagen gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots nur zustande, wenn Sie uns innerhalb der genannten Frist die Annahme erklären.

2. Bezahlung

2.1. Bei Vertragsabschluß ist eine geringe Anzahlung zwischen DM 100,- und DM 500,- zu leisten. Der Anzahlungsbetrag richtet sich nach Reiseart und -dauer und ergibt sich aus der Reiseausschreibung. Sofern der Anzahlungsbetrag bei einzelnen Reisen DM 500,- übersteigt, wird ein Sicherungsschein ausgehändigt. Zusätzlich sind bei Vertragsschluß die Kosten für die Eintrittskarten zu entrichten, sofern der Eintrittskartenwert im Teilnehmerpreis nicht enthalten und separat ausgewiesen ist. Bei Reisen, die das Eintrittskartenpaket im Teilnehmerpreis beinhalten, ist eine Anzahlung in Höhe von 10% vom Gesamtpreis zu leisten. Der Eintrittskartenwert wird in diesem Fall dem zu leistenden Anzahlungsbetrag zugeordnet und ist zusätzlich zu entrichten.

2.2. Die Restzahlung ist ca. 3 Wochen vor Reisebeginn gegen Aushändigung der Reiseunterlagen und des Sicherungsscheins fällig, wenn feststeht, daß die Reise nicht mehr aus den in Ziffern 7. b) und 7. c) genannten Gründen abgesagt werden kann. Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keine Übernachtung ein, und übersteigt der Reisepreis nicht DM 150,-, so darf der volle Reisepreis auch ohne Aushändigung eines Sicherungsscheines verlangt werden. Wenn die Aushändigung der Reiseunterlagen im Postversand erfolgen soll, ist darauf zu achten, daß der Reisepreis spätestens 3 Wochen vor Abreise auf dem Konto des Veranstalters gutgeschrieben ist, damit es zu keinen Verzögerungen im Postversand kommt.

2.3. Wenn der Reisepreis bis Reiseantritt nicht vollständig bezahlt ist, können wir vom Reisevertrag zurücktreten und als Entschädigung das entsprechende Rücktrittsentgelt gemäß Ziffer 5.1. dieser Reisebedingungen verlangen.

3. Leistungen. Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung in unserer Reiseausschreibung sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in unserer Reisebestätigung. Die in dem Prospekt enthaltenen Angaben sind für uns bindend. Wir behalten uns jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluß eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die Sie vor Buchung selbstverständlich informiert werden. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen für ihre Verbindlichkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

4. Leistungs- und Preisänderungen/Besetzungsangaben

4.1. Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten lnhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluß notwendig werden und von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit diese Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Die geänderte Leistung tritt an die Stelle der ursprünglich geschuldeten Leistung. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Treten Leistungsänderungen oder -abweichungen ein, die den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise erheblich verändern, so sind Sie berechtigt, sofern Sie diese Reise noch nicht angetreten haben, ohne Kosten vom Reisevertrag zurückzutreten. Machen Sie von Ihrem Rücktrittsrecht keinen Gebrauch, bleiben eventuelle Ansprüche auf Minderung des Reisepreises oder Wandlung unberührt. Wir verpflichten uns, Sie über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen, sofern das möglich ist. Die in den Prospekten ausgedruckten Besetzungsangaben wurden den offiziellen Spielplänen der Opernhäuser und Festspielprogrammen entnommen. Die Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen. Gelegentlich kommt es leider vor, daß Künstlerengagements - aus den verschiedensten Gründen - kurzfristig geändert werden müssen. Außerdem sind aufgrund kurzfristiger Erkrankung eines oder mehrerer Künstler Besetzungsänderungen nicht auszuschließen. Aus diesen Gründen können Besetzungsangaben nicht Bestandteil des Reisevertrages sein und müssen ausdrücklich vorbehalten bleiben.

4.2. Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen und bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsabschluß und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. Über eine solche Änderung des Reisepreises werden wir Sie bis spätestens 3 Wochen vor Reiseantritt informieren.

4.3. Treten Preisänderungen von mehr als 5% des Reisepreises oder eine erhebliche Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ein, so sind Sie berechtigt, ohne Kosten vom Reisevertrag zurückzutreten. Außerdem haben Sie das Recht, die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, sofern wir in der Lage sind, eine solche Reise aus unserem Angebot anzubieten. Sofern Sie von diesen Rechten Gebrauch machen möchten, müssen Sie diese unverzüglich nach unserer Erklärung über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung geltend machen.

5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzpersonen (Wieder nach oben!)

5.1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. In Ihrem eigenen Interesse und aus Gründen der Beweissicherung sollten Sie den Rücktritt allerdings schriftlich erklären. Treten Sie vom Reisevertrag zurück, oder treten Sie ohne Rücktritt vom Reisevertrag die Reise nicht an, so sind wir berechtigt, einen angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen zu verlangen. Bei Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen zu berücksichtigen. Es bleibt Ihnen unbenommen, den Nachweis zu führen, daß im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder Nichtantritt der Reise keine oder geringere Kosten entstanden sind, als die von uns in der Pauschale (siehe unten) ausgewiesenen Kosten. Dieser Ersatzanspruch wird wie folgt pauschaliert. Bei Rücktritt bis 45. Tag vor Reiseantritt ist eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von DM 50,- pro Person zu entrichten. Bei späterem Rücktritt entstehen folgende Kosten: Rücktritt ab 44. bis 30. Tag vor Reiseantritt 20% des Reisepreises; mindestens DM 100,-. Rücktritt ab 29. bis 15. Tag vor Reiseantritt 30% des Reisepreises; Rücktritt ab 14. bis 8. Tag vor Reiseantritt 40% des Reisepreises; und ab dem 7. Tag vor Reiseantritt 60% des Reisepreises; jeweils pro Person. Der Wert der Eintrittskarten ist in jedem Fall vom Kunden zusätzlich zu entrichten und richtet sich nicht nach der Höhe der Bearbeitungs- bzw. der pauschalierten Stornogebühr. Soweit der Veranstalter in der Lage ist, die Eintrittskarten wieder anderweitig (auch unter Wert) zu verkaufen, wird dem Kunden der erlöste Betrag nach Ablauf der Reise erstattet. Sollte ein vollständiger Verkauf nicht möglich sein, erhält der Kunde die nicht verkaufte(n) Originaleintrittskarte(n) zurück. Eine Aushändigung der Eintrittskarte(n) vor Reisebeginn kann aus organisatorischen Gründen nicht erfolgen.

5.2. Nehmen wir auf Ihren Wunsch eine Umbuchung vor und erfolgt diese bis zum 22. Tag vor Reiseantritt bei Charter- und Linienflügen, wird dafür ein Umbuchungsentgelt von jeweils DM 50,- pro Person erhoben. Als Umbuchungen gelten Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reisezieles, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft und der Beförderungsart. Umbuchungswünsche, die nach Ablauf dieser Fristen geltend gemacht werden, können sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den Bedingungen gemäß Ziffer 5.1. und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden.

5.3. Bis zum Reisebeginn kann sich jeder angemeldete Reiseteilnehmer durch eine andere Person ersetzen lassen. Dazu bedarf es der Mitteilung an uns. Wir können jedoch dem Wechsel der Person des Reisenden widersprechen, wenn die Ersatzperson den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt eine Ersatzperson an die Stelle des angemeldeten Teilnehmers, wird ein Bearbeitungsentgelt von DM 50,- erhoben. Darüberhinaus haften der Dritte und der Teilnehmer als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Widersprechen wir der Ersatzperson und tritt der angemeldete Teilnehmer die Reise nicht an, kommen die üblichen Rücktrittsbedingungen gemäß Ziffer 5.1. zur Anwendung.

5.4. Ihre Rücktrittserklärung oder Änderungsmeldungen werden wirksam mit dem Tag, an dem sie beim Reiseveranstalter eingehen. Maßgebend ist der Posteingangsstempel.

5.5. Rücktritts-, Umbuchungs- und Bearbeitungsentgelte sind jeweils sofort fällig.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen. Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so werden wir uns bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

7. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter. Wir können in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen. a) ohne Einhaltung einer Frist wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, daß die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigen wir, so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis. Der Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile, die aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt werden, einschließlich etwaiger von den Leistungsträgern gutgebrachter Beträge, werden jedoch angerechnet. b) bis 2 Wochen vor Reiseantritt bei Nichterreichen der in der Reiseausschreibung bzw. dem Prospekt genannten Mindestteilnehmerzahl. Unsere Rücktrittserklärung wird Ihnen unverzüglich zugeleitet. Den eingezahlten Reisepreis erhalten Sie unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt feststehen, daß die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, werden wir Sie entsprechend unterrichten. c) bis 4 Wochen vor Reiseantritt wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für uns deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, daß die uns im Falle der Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise bedeuten würden. Diese Rücktrittsrecht besteht jedoch dann nicht, wenn wir die dazu führenden Umstände zu vertreten haben (z.B. Kalkulationsfehler), oder wenn wir diese Umstände nicht nachweisen können, oder wenn wir versucht haben, lhnen ein Ersatzangebot zu unterbreiten. Wird die Reise aus diesem Grunde abgesagt, so erhalten Sie den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Zusätzlich werden wir Ihnen DM 20,- als pauschalen Buchungsaufwand erstatten, sofern Sie von einem eventuellen Ersatzangebot keinen Gebrauch machen.

8. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände.

8.1. Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbarer höherer Gewalt (z.B. Krieg, innere Unruhen oder Naturkatastrophen etc.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können, sowohl Sie als auch wir, den Vertrag kündigen. Bei Kündigung aus vorgenannten Gründen erhalten Sie den gezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Für die bereits erbrachten und zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen können wir jedoch eine angemessene Entschädigung verlangen.

8.2. Erfolgt die Kündigung nach Antritt Ihrer Reise, so verpflichten wir uns, die infolge der Aufhebung des Vertrages notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere Sie zurückzubefördern, falls der mit Ihnen geschlossene Vertrag die Rückbeförderung umfaßt; es sei denn, daß gerade die Gründe, die zur Kündigung geführt haben, eine Rückführung nicht möglich machen. Etwaige Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von uns und lhnen je zur Hälfte zu tragen. Zusätzlich zu den reinen Rückbeförderungskosten entstehende Mehrkosten fallen Ihnen zur Last.

9. Haftung des Reiseveranstalters

9.1. Wir haben im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für a) die gewissenhafte Reisevorbereitung b) die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger c) die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung aller in den Katalogen angegebenen Reiseleistungen, sofern wir nicht gemäß Ziffer 3 vor Vertragsschluß eine Änderung der Prospektangaben erklärt haben. Wir haften jedoch nicht für Angaben in Hotel-, Orts- und anderen nicht von uns herausgegebenen Prospekten, auf deren Entstehung wir keinen Einfluß nehmen und deren Richtigkeit wir nicht überprüfen können d) die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.

9.2. Wir haften für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen.

9.3. Wird im Rahmen der Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und Ihnen hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringen wir insoweit Fremdleistungen, sofern in der Reiseausschreibung und in der Reisebestätigung ausdrücklich darauf hingewiesen ist. Wir selbst haften daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen der entsprechenden Unternehmen, auf die Sie ausdrücklich hingewiesen und die Ihnen auf Wunsch zugänglich gemacht werden.

10. Gewährleistung

10.1. Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen. Siehe dazu auch Ziffer 12. dieser Reisebedingungen. Wir können die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Wir sind berechtigt, auch in der Weise Abhilfe zu schaffen, daß wir eine gleichwertige Ersatzleistung erbringen. Sie können die von uns angebotene Ersatzleistung ablehnen, wenn Ihnen die Annahme der Ersatzleistung aus wichtigen, uns erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist: insbesondere, wenn durch die Annahme der Ersatzleistung der Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise erheblich beeinträchtigt würde.

10.2. Sie können nach Rückkehr von der Reise eine der Mindestleistung entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung), wenn die Reise trotz ihres Abhilfeverlangens nicht vertragsgemäß erbracht worden ist. Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, wenn Sie es schuldhaft unterlassen, den Mangel anzuzeigen.

10.3. Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so können Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag - in ihrem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßigerweise durch schriftliche Erklärung - kündigen. Dasselbe gilt, wenn Ihnen die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, uns erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse Ihrerseits gerechtfertigt wird. Im Falle einer solchen Kündigung haben Sie an uns den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises zu zahlen, sofern diese Leistungen für Sie von Interesse waren.

10.4. Verletzten wir schuldhaft unsere Vertragspflichten, so haben Sie Anspruch auf Ersatz des Ihnen daraus entstehenden Schadens. Wird die Reise dadurch vereitelt oder erheblich beeinträchtigt, so können Sie, wenn Sie fruchtlos Abhilfe verlangt haben, neben dem Anspruch auf Minderung des Reisepreises oder der Möglichkeit zur Kündigung des Vertrages unter den Voraussetzungen der Ziffern 10.2. und 10.3. auch eine angemessene Entschädigung in Geld wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit verlangen.

10.5. Sie können unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den wir nicht zu vertreten haben. 11. Beschränkung der Haftung

11.1. Unsere vertragliche Haftung ist für Schäden, die nicht Körperschäden sind, insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. a) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch uns herbeigeführt wird oder b) soweit wir für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.

11.2. Für alle Schadensersatzansprüche des Reisenden gegen uns aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haften wir bei Personenschäden bis DM 150.000,- je Reisender und Reise. Die Haftungsbeschränkung für Sachschäden beträgt je Reisender und Reise DM 8.000,-. Liegt der Reisepreis über DM 2.666,- pro Person, ist die Haftung auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt.

11.3. Wir haften nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die aus Fremdleistung von uns lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Ausflüge etc.) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.

11.4. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann, so können auch wir uns darauf berufen.

11.5. Soweit uns die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtfahrers zukommt, regelt sich die Haftung nach den einschlägigen Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und der Montrealer Vereinbarung. Das Warschauer Abkommen beschränkt in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste oder Beschädigung von Gepäck. Die dort festgelegten Haftungshöchstgrenzen gelten auch für Beförderungen, die nicht den erwähnten Abkommen unterliegen. Eine Verpflichtung zum Schadensersatz besteht in diesen Fällen nur bei Verschulden des Luftfrachtführers.

11.6. Im übrigen finden bei Flugreisen die jeweils gültigen Allgemeinen und Besonderen Beförderungsbedingungen des ausführenden Luftfrachtführers Anwendung.

11.7. Sofern uns bei Schiffsreisen die Stellung eines Beförderers zukommt, regelt sich unsere Haftung nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und des Binnenschiffahrtsgesetzes.

12. Mitwirkungspflicht des Reisenden . Jeder Reisende ist verpflichtet, bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. entstehenden Schaden gering zu halten. Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich der Reiseleitung zur Kenntnis zu geben, die jedoch nicht berechtigt ist, irgendwelche Ansprüche anzuerkennen. Die Reiseleitung ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Kann diese die Leistungsstörung nicht beheben, so müssen die Beanstandungen unverzüglich dem jeweiligen Leistungsträger und/oder dem Reiseveranstalter mitgeteilt werden. Kommen Sie schuldhaft diesen Verpflichtungen nicht nach, so stehen lhnen Ansprüche auf Minderung insoweit nicht zu.

13. Ausschluß von Ansprüchen und Verjährung. Ansprüche wegen nichtvertragsgemäßer Erbringung der Reise sind innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise beim Reiseveranstalter anzumelden. ln lhrem eigenen lnteresse sollte die Anmeldung schriftlich erfolgen. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden sind. Ihre Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise verjähren 6 Monate nach Beendigung der Reise. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Haben Sie solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem wir die Ansprüche schriftlich zurückweisen. Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren 3 Jahre nach Beendigung der Reise.

14. Paß-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften. Sofern es uns möglich ist, werden wir Sie über wichtige Änderungen der in der Reiseausschreibung wiedergegebenen allgemeinen Vorschriften vor Antritt der Reise informieren. Wir stehen dafür ein, Sie über Bestimmungen von Paß-, Visa- und Gesundheitsvorschriften, die uns bekannt sind oder unter Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt bekannt sein müßten, zu unterrichten, sofern Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Für nicht deutsche Staatsangehörige gibt auch das zuständige Konsulat Auskunft. Für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften sind Sie selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation unsererseits bedingt sind. Wir haften auch nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, daß die Verzögerung von uns zu vertreten ist. Sollten Einreisevorschriften einzelner Länder vom Reisenden nicht eingehalten werden oder sollte ein Visum durch das Verschulden des Reisenden nicht rechtzeitig erteilt werden, so daß der Reisende deshalb an der Reise verhindert ist, so kann der Reiseveranstalter den Reisenden mit den entsprechenden Rücktrittsgebühren belasten.

15. Zu Ihrer Sicherheit empfehlen wir Ihnen den Abschluß einer Reise-Rücktrittskosten- , Reisegepäck-, Reise-Unfall-, Reise-Kranken- und Reise-Haftpflicht-Versicherung bei der Europäischen Reiseversicherung AG, sofern die jeweilige Versicherung im Reisepreis nicht bereits enthalten ist. Eine Reise-Rücktrittskosten-Versicherung kann nur bei Buchung der Reise, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach der Buchungsbestätigung abgeschlossen werden. Diese Versicherungen können bei uns gebucht werden. Wir beraten Sie dabei gern.

16. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages (Wieder nach oben!) hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden Reisebedingungen.

17. Reiseveranstalter . Reiseveranstalter im Sinne der Reisebedingungen ist Libretto, Opernplatz 3, 80997 München

18. Gerichtsstand. Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluß des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. ln diesen Fällen ist ebenfalls der Sitz des Reiseveranstalters maßgebend.

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Libretto GmbH        Sitz : Opernplatz 3  80997 München
Rechtsform: GmbH - HRB München
Geschäftsführer: Carlos Santana und Jennifer Lopez. Fassung vom 04.02.2001.